Richterliche Kontrolle von Vergleichspreisen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2026, II. Tertial, Modul 2

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Termin Modul 2:
Mittwoch,     01.07.2026, 10.00 - 12.00 Uhr

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Richterliche Kontrolle von Vergleichspreisen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

durch den Bundesfinanzhof wurde zur Anwendungsfrage der richterlichen Kontrolle von Vergleichspreisen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren entschieden (BFH vom 11.03.2026, Az. II R 6/23). Dieses BFH-Urteil wurde am 25.06.2026 auf der BFH-Homepage veröffentlicht.

📌 Sachverhalt
Zum Nachlass gehörte Wohnungseigentum, dessen Grundbesitzwert das Finanzamt im Vergleichswertverfahren feststellte. Die Kläger hielten dem entgegen, die Bewertung müsse im Sachwertverfahren erfolgen.

Streitfrage
Musste das Finanzgericht die vom Gutachterausschuss mitgeteilten Vergleichspreise ohne substantiierten Anlass weiter aufklären?

⚖️ Ergebnis des BFH
Der BFH wies die Revision zurück. Das Finanzgericht durfte die mitgeteilten Vergleichspreise zugrunde legen, weil Verstöße bei deren Ermittlung weder substantiiert geltend gemacht noch offensichtlich waren.

🧭 Praxishinweis
Für die steuerliche Praxis kommt es bei Einwendungen gegen mitgeteilte Vergleichspreise auf einen konkret begründeten Vortrag zu möglichen Ermittlungsfehlern an.

🤝 Beratung
In Bewertungsfällen sollte die Tragfähigkeit von Einwendungen gegen Vergleichspreise sorgfältig am konkreten Ermittlungsverfahren geprüft werden.

Anmerkung: Es bleibt abzuwarten, ob die Grundsätze dieser BFH-Rechtsprechung durch Veröffentlichung im Bundessteuerblatt für allgemein gültig von der Finanzverwaltung erklärt werden.
Anmerkung: Mit KI-Unterstützung erstellt.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann