Privates Immobilienveräußerungsgeschäft: Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangsversteigerung als Veräußerungsvorgang

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, II. Tertial, Modul 4 bzw. Kombi B

Schaubild

Termine Modul 4:
Mittwoch,     25.06.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     08.07.2025, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        18.07.2025, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 06.06.2025, Nr. 12/13 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Privates Immobilienveräußerungsgeschäft: Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangsversteigerung als Veräußerungsvorgang

Der BFH hat entschieden, dass der Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangsversteigerung als Veräußerungsvorgang im Anwendungsbereich der privaten Immobilienveräußerungsgeschäfte zu werten ist (BFH vom 12.11.2024, IX R 6/24, BStBl. II 2025, 350; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0023 2025 0002).

Der Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangsversteigerung kann ein privates (Immobilien-)Veräußerungsgeschäft auslösen, wenn der Haltezeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Die Zwangsversteigerung ist steuerrechtlich der entgeltlichen Veräußerung und dem Meistgebot eines Kaufpreises inhaltlich gleichzustellen.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann