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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, I. Tertial, Modul 2 / Kombi A

Termine Modul 2:
Mittwoch, 07.02.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 27.02.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 15.03.2024, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 20.11.2023, Nr. 21 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Pkw-Gestellung: Berücksichtigung vorteilsmindernder Aufwendungen
Der BFH hat entschieden, dass die vom Arbeitnehmer für seine Garage getragene AfA den geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Pkw zur außerdienstlichen Nutzung nicht mindert, wenn keine rechtliche Verpflichtung des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber besteht, diesen Betriebs-Pkw in der Garage unterzustellen (BFH vom 04.07.2023, VIII R 29/20, BStBl. II 2023, 1005; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0008 2023 0009).
Der BFH folgt dem Ergebnis des FG Münster, dass Nutzungsentgelte und vom Arbeitnehmer selbst getragene Kosten im Rahmen einer Firmenwagengestellung nur den geldwerten Vorteil mindern, wenn eine vertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber zur Kostenübernahme oder Zahlung eines Nutzungsentgeltes besteht.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann