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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, II. Tertial, Modul 3 bzw. Kombi B

Termin Modul 3:
Dienstag, 24.06.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 18.07.2025, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 19.05.2025, Nr. 11 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Pensionszusage: Übertragung auf eine Rentner-GmbH (Erwerbsfolgegewinn in Gewinnrücklage)
Der BFH hat für Klarheit im Meinungsstreit über ein Entsorgungsrisiko beim Erwerbsfolgegewinn im Zusammenhang mit der Übertragung einer Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH entschieden. Für den Gewinn aus der Übernahme einer Pensionsverpflichtung kann eine gewinnmindernde Rücklage gebildet werden (BFH vom 23.10.2024, XI R 24/21, BStBl. II 2025, 281; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0005 2025 0001).
Der BFH sieht zu Recht eine Regelungslücke bei ertragswirksamer Abbewertung von Pensionsverpflichtungen, wenn diese auf einen anderen Rechtsträger zum Verkehrswert übertragen werden und sodann in der nächsten steuerlichen Schlussbilanz abzubewerten sind. Auch in diesem Fall, kann der steuerbilanzielle Ertrag (= Erwerbsfolgegewinn) in eine Gewinnrücklage (14/15) eingestellt werden.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann