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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, I. Tertial, Modul 1 / Kombi A

Termin Modul 1:
Dienstag, 06.02.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 15.03.2024, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 27.12.2023, Nr. 23 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP): „Bestimmte Zeit“ im Wege der Schätzung
Der BFH hat die zulässige Schätzungsmethode „allgemein gültige Maßstäbe“ konkretisiert: Es fehlt daran, wenn die angewendeten Maßstäbe auf einer Gestaltungsentscheidung des Bilanzierenden beruhen, die geändert werden könnte (BFH vom 26.07.2023, IV R 22/20, BStBl. II 2023, 1091; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0005 2023 0004).
Eine Verteilung von Betriebseinnahmen durch einen PRAP ist nur handels- und steuerrechtlich zulässig, wenn bei der Voraussetzung „bestimmte Zeit“ ein objektiv zeitbezogener oder periodischer Zeitmaßstab mindestens individualvertraglich (allgemein gültige Maßstäbe) vereinbart wurde.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann