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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, II. Quartal - Modul 3 / Kombi B

Termin Modul 3:
Mittwoch, 05.07.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 07.07.2023, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
OFD: Richtige Klarstellungen zur sog. steuerlichen digitalen Sofortabschreibung
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die OFD Frankfurt am Main hat unseres Erachtens zwei inhaltlich nicht zu beanstandende Aussagen zur sog. steuerlichen digitalen Sofortabschreibung veröffentlicht (OFD Frankfurt/M. vom 22.03.2023, S 2190 A – 031 – St 214, DStR 2023, 1203):
1. Abschreibungsrecht
Die sog. steuerliche digitale Sofortabschreibung ist eine verkürzte Nutzungsdauer und ergibt sich ausschließlich aus dem befürwortenden BMF-Schreiben. Es handelt sich deshalb um ein Abschreibungswahlrecht. In den steuerlichen Gewinnermittlungen und Steuerbilanzen kann wie bisher weiterhin nach den bisherigen Grundsätzen und Nutzungsdauern abgeschrieben werden.
2. Homepage
Die sog. steuerliche digitale Sofortabschreibung ist auf spezielle Software und elektronische Geräte zur Anwendung dieser Software konzentriert. Das BMF-Schreiben enthält dafür positive Auflistungen. Die Aufwendungen für eine Homepage gehören eben nicht dazu. Eine einjährige Nutzungsdauer ist damit unzulässig. Es ist wohl eher die allgemeine dreijährige Nutzungsdauer von Software außerhalb der sog. Trivialsoftware (analog GWG-Regelung) anzuwenden.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann