OFD: Anwendungshilfe zur Steuerbefreiung bei arbeitgeberseitiger Gesundheitsvorsorge

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Schaubild

Vorsteuerabzug aus bzw. trotz fehlerhafter Rechnung

Die Finanzverwaltung hat sich nach jahrelanger Verweigerungshaltung nun doch entschlossen, die EuGH- und BFH-Rechtsprechung zur (i) vorsteuerabzugsberechtigenden Rechnung und zur (ii) rückwirkungsberichtigungsfähigen Rechnung zu akzeptieren und anzuwenden.

Wir stellen Ihnen im SPEZIALDIALOG diese Themen im Referenten-Duo aktuell vor. Neben Erläuterungen und vielen Anwendungsbeispielen werden auch Arbeitshilfen und Praxishinweise gegeben.

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OFD: Anwendungshilfe zur Steuerbefreiung bei arbeitgeberseitiger Gesundheitsvorsorge

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

seit vielen Jahren gibt es die Steuerbefreiung bei arbeitgeberseitiger Gesundheitsvorsorge im Lohnsteuer- und Einkommensteuerrecht (§ 3 Nr. 34 EStG). Vieles ist klar, einiges aber unklar. Begrüßenswert ist deshalb, dass die OFD Karlsruhe eine sehr ausführliche Arbeitshilfe veröffentlicht hat (OFD Karlsruhe, Verfügung vom 21.7.2020, S 2342/135-St 142, DStR 2020, 2073).

Wir werden in den Veranstaltungen des IV. Quartals 2020 über die Inhalte der Arbeitshilfe berichten.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion