Nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit: Einkommensteuerbefreiung als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH

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SPEZIALDIALOG: Blickpunkt "Aktivrentengesetz"

Blickpunkt

2.000 € monatlich steuerfrei, das klingt gut und verlockend. Aber welche Spielregeln sind zu beachten?

Die gesetzlichen Voraussetzungen und Anwendungsregeln sind Gegenstand unseres aktuellen einstündigen Blickpunktes. Dabei werden wir hinsichtlich der optimalen Ausnutzung des monatlichen Freibetrages Gestaltungshinweise geben.

Aufgrund der finanzamtlichen FAQ ist auch klargestellt, dass es zeitnah keine Nachbesserung des Aktivrentengesetzes geben wird. Der heutige Stand ist damit in der Praxis umsetzbar.

Dieser BLICKPUNKT ist ein Wiederholungstermin.

Termin:
Montag,     16.03.2026, 10.00 - 11.00 Uhr

Zur Buchung


Nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit: Einkommensteuerbefreiung als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

durch den Bundesfinanzhof wurde zur Anwendungsfrage der Steuerfreiheit einer nebenberuflichen ehrenamtlichen Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH entschieden (BFH vom 08.05.2024, VIII R 9/21, BStBl. II 2026, 143). 

📌 Sachverhalt

Der Kläger war nebenberuflich Mitglied des Aufsichtsrats einer kommunalen GmbH, die kommunale Pflichtaufgaben der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung wahrnahm, und erhielt hierfür eine Aufwandsentschädigung von 620 Euro. Er war durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung als Vertreter der Stadt in den Aufsichtsrat entsandt worden. 

❓ Streitfrage

Zu klären war, ob die Aufwandsentschädigung für diese nebenberufliche Aufsichtsratstätigkeit steuerfrei war, obwohl die Tätigkeit weder gemeinnützigen noch mildtätigen oder kirchlichen Zwecken diente. 

⚖️ Ergebnis des BFH

Der Bundesfinanzhof hat die Steuerfreiheit bejaht, weil der Kläger aufgrund eines förmlichen Bestellungsakts nach außen als Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat auftrat und damit im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts tätig war. Weitere Voraussetzungen stellte der Bundesfinanzhof hierfür nicht auf, sodass die begünstigte Tätigkeit nicht zusätzlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen musste. 

🧭 Praxishinweis

Bei nebenberuflichen ehrenamtlichen Tätigkeiten in kommunalen Gesellschaften ist entscheidend, ob die betroffene Person auf Grundlage eines förmlichen Bestellungsakts als Vertreter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts tätig wird. 

🤝 Beratung

In der Beratung ist daher besonders darauf zu achten, ob die Entsendung in das Gremium förmlich erfolgt ist und die Tätigkeit nach außen erkennbar im Auftrag der öffentlichen Hand ausgeübt wird. 

Das Urteil wurde im Bundessteuerblatt Teil II 2026, 143 veröffentlicht und ist damit von der Finanzverwaltung allgemein anzuwenden (zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0003 2024 0011)
Anmerkung: Mit KI-Unterstützung erstellt.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann