Nachlassverbindlichkeiten: Bestattungskosten bei Zahlung aus Sterbegeldversicherung

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2026, I. Tertial, Modul 3 bzw. Kombi B

Modul 3

Termin Modul 3:
Dienstag,     28.04.2026, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        22.05.2026, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


Nachlassverbindlichkeiten: Bestattungskosten bei Zahlung aus Sterbegeldversicherung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

durch den Bundesfinanzhof wurde zur Anwendungsfrage der erbschaftsteuerlichen Berücksichtigung von Bestattungskosten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung entschieden (BFH vom 10.07.2024, II R 31/21, BStBl. II 2026, 224). 

📌 Sachverhalt
Die Erblasserin hatte eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen und das Bezugsrecht auf die Versicherungsleistung zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen zur Deckung ihrer Bestattungskosten abgetreten. Nach dem Tod der Erblasserin stellte das Bestattungsunternehmen seine Leistungen in Rechnung; ein Teilbetrag wurde aus der Sterbegeldversicherung gezahlt. 

Streitfrage
Streitig war, ob die Bestattungskosten auch insoweit in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind, als sie durch die an das Bestattungsunternehmen abgetretene Sterbegeldversicherung gedeckt wurden. 

⚖️ Ergebnis des BFH
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei der Abtretung einer Sterbegeldversicherung an ein Bestattungsunternehmen ein Sachleistungsanspruch gegen das Bestattungsunternehmen in den Nachlass fällt und den steuerpflichtigen Erwerb erhöht. Zugleich sind die Bestattungskosten in voller Höhe als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig, auch soweit sie durch die Versicherung gedeckt sind.Tragend war, dass die Erben wirtschaftlich belastet sind, weil mit der Erbringung der Bestattungsleistungen der zum Nachlass gehörende Sachleistungsanspruch erlischt.

🧭 Praxishinweis
Wird eine Sterbegeldversicherung zur Finanzierung der Bestattung an ein Bestattungsunternehmen abgetreten, schließt dies den vollen Abzug der Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten nicht aus. 

🤝 Beratung
In vergleichbaren Erbfällen ist sorgfältig zu prüfen, ob neben dem den Nachlass erhöhenden Sachleistungsanspruch auch die tatsächlich angefallenen Bestattungskosten vollständig nachgewiesen und steuermindernd geltend gemacht werden können. 

Das Urteil wurde im Bundessteuerblatt Teil II 2026, 224 veröffentlicht und ist damit von der Finanzverwaltung allgemein anzuwenden (zeitstaerken.PLUS: CD 0250 0010 2025 0003).  
Anmerkung: Mit KI-Unterstützung erstellt.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann