Mitunternehmeranteil: Steuerbegünstigte Schenkung eines Kommanditanteils bei vorheriger Übertragung wesentlicher Wirtschaftsgüter

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, II. Quartal - Modul 4 / Kombi B

Modul 4 II. Quartal

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung - Schenkungsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 27.02.2021, Nr. 4, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Schenkungsteuer.

Mitunternehmeranteil: Steuerbegünstigte Schenkung eines Kommanditanteils bei vorheriger Übertragung wesentlicher Wirtschaftsgüter

Der BFH hat entschieden, dass auch für erbschaftsteuerrechtliche Zwecke die Beurteilung, ob ein Mitunternehmeranteil vorliegt, allein auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Übertragung des Anteils abzustellen ist (BFH vom 17.06.2020, II R 33/17, BStBl. II 2021, 217; zeitstaerken.PLUS: CD 0250 013b 2021 0002).

Die zeitlich vor der Schenkung stattfindende Entnahme oder Überführung wesentlichen Betriebsvermögens oder Sonderbetriebsvermögens in ein anderes Betriebsvermögen ist für die Gewährung der Steuerbegünstigung unbeachtlich, wenn es sich bei dem übertragenen Kommanditanteil um einen Mitunternehmeranteil handelt.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer