Meldung zur Künstlersozialkasse bis 31. März

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Es ist wieder so weit! Spätestens am 31.3. müssen Unternehmen die Meldung zur Künstlersozialkasse durchführen. Hierin müssen alle an selbstständige Künstler und Publizisten im Jahr 2016 gezahlten Entgelte gemeldet werden, die gezahlt wurden, um das künstlerische/ publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen.

Unmaßgeblich ist für die Entrichtungspflicht, ob der Künstler oder Publizist selbst nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert ist.

Zur Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe gehören sämtliche Entgelte, die für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen an Künstler und Publizisten gezahlt wurden. Somit also neben dem Honorar auch der Ersatz für Aufwendungen und Nebenleistungen zur Erlangung des Werkes wie z. B. Telefonkosten, Frachtkosten, Werkzeichnungen, Material- oder Personalkosten. Nicht jedoch Reise- und Bewirtungskosten im Rahmen der steuerlichen Grenzen, andere steuerfreie Aufwandsentschädigungen und nachträgliche Vervielfältigungskosten. Auch der Preis, der dem Künstler oder Publizisten aus der Veräußerung des Werkes im Wege eines Kommissionsgeschäfts für seine eigene Leistung zusteht, ist Entgelt und demnach in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Dies gilt auch, wenn der Abgabepflichtige als Vertreter für den Künstler gehandelt hat.

Nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist die Umsatzsteuer. Auch die Zahlungen an urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften wie z. B. die GEMA oder VG Wort zählen nicht zur Bemessungsgrundlage.

Ebenfalls nicht abgabepflichtig sind Zahlungen an Künstler und Publizisten in der Rechtsform einer KG, OHG oder juristischen Person wie z. B. GmbH oder AG. Auch Gewinnzuweisungen an Gesellschafter sind nicht einzubeziehen.



Für das Jahr 2016 beträgt der Beitragssatz 5,2 %. Für das Jahr 2017 wurde der Beitragssatz auf 4,8 % abgesenkt.

Auf die Jahresmeldung erfolgt von der Künstlersozialkasse eine Abrechnung der Künstlersozialabgabe des Vorjahres.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Künstlersozialkasse www.kuenstlersozialkasse.de .

Ihr Team zeitstaerken.de

StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann