Koalition: Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Der Koalitionsausschuss hat am 3.6.2020 ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ verabschiedet (pdf-Download).

I. Überblick

Die Maßnahmen sind in Themenblöcken gegliedert:

A. Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

  • Die Konjunktur stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln
  • Wirtschaftliche und soziale Härten abfedern
  • Länder und Kommunen stärken
  • Junge Menschen und Familien unterstützten

B. Zukunftspaket

  • Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien
  • Das Gesundheitswesen stärken und den Schutz vor Pandemien verbessern
  • Tierwohl gewährleisten

C. Europäische und Internationale Verantwortung

II. Steuerrecht

Hier ein erster Überblick über die Vorschläge im „Steuerrecht

  1. Umsatzsteuertarif
    Befristet wird vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.
  2. Einfuhrumsatzsteuer
    Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonats.
  3. Steuerlicher Verlustrücktrag
    Der steuerliche Verlustrücktrag wird - gesetzlich - für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Eine „modernisierte Corona-Umsetzung“ wird ermöglicht (sog. „Corona-Rücklage“).
  4. Corona-Rücklage
    Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Verlustrücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. Die Auflösung der Rücklage erfolgt spätestens bis zum Ende des Jahres 2022.
  5. Degressive Abschreibung
    Es wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 % Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
  6. Körperschaftsteuerliches Optionsmodell
    Um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, wird das Körperschaftssteuerrecht modernisiert: u.a. durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags.
  7. Kinderbonus
    Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 € pro Kind für jedes kindergeldberechtigtes Kind werden die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien unterstützt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
  8. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    Auf Grund des höheren Betreuungsaufwand gerade für Alleinerziehende in Zeiten von Corona und den damit verursachten Aufwendungen wird befristet auf 2 Jahre der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben und damit mehr als verdoppelt.
     

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StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion