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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, III. Quartal - Modul 2 / Kombi A

Termine Modul 2:
Mittwoch, 01.09.2021, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 14.09.2021, 10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag, 30.9.2021, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 17.09.2021, 9.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung - Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 11.06.2021, Nr. 9 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude
Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf die Wirtschaftsgüter „(i) GruBo“ und „(ii) Gebäude“, die die realen Wertverhältnisse verfehlt, darf nicht durch die Kaufpreisaufteilung anhand der „Arbeitshilfe des BMF“ ersetzt werden (BFH vom 21.07.2020, IX R 26/19, BStBl. II 2021, 372; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0007 2021 0001).
Die „BMF-Arbeitshilfe“ erfüllt die von der BFH-Rechtsprechung geforderte Aufteilungsregel nicht. Gegen die Anwendung dieser „BMF-Arbeitshilfe“ sollte Rechtsmittel, d. h. Einspruch eingelegt werden. Die streitige Grundstücksbewertung und daraus resultierende streitige Kaufpreisaufteilung muss anhand eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erfolgen.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer