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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, II. Tertial, Modul 4 bzw. Kombi B

Termine Modul 4:
Mittwoch, 25.06.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 08.07.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 18.07.2025, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 08.04.2025, Nr. 8 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Kapitalkonto eines Mitunternehmers: Auswirkungen einer rechtsträgerübergreifenden Übertragung eines „6b-Veräußerungsgewinns“
Der BFH hat erklärt, dass die gesellschafterbezogene und rechtsträgerübergreifende Übertragung von stillen Reserven im Anwendungsbereich des „6b-Veräußerungsgewinns“ durch die (erfolgsneutrale) Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionsguts bei der übernehmenden Personengesellschaft dazu führt, dass sich das Kapitalkonto des Mitunternehmers in Höhe der übertragenen stillen Reserven reduziert (Kapitalkontenminderung)(BFH vom 12.12.2024, VI R 24/22, BStBl. II 2025, 188; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 015a 2025 0004).
Das steuerrechtliche Kapitalkonto eines Gesellschafters in der Gesamthandsbilanz einer Personengesellschaft kann sich in verschiedene mit unterschiedlichen Inhalten abgebildeten Unterkapitalkonten aufteilen. Ein buchhalterisches Sonderkonto für die Übertragung einer „6b-Veräußerungsrücklage“ ist Bestandteil des Gesamthandskapitalkontos.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann