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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021 - Modul 2 - für Mitarbeiter, Steuerfachangestellte, Fachwirt - alle Termine!

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 31.12.2020, Nr. 21, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Kapitaleinkünfte: Steuerliche Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines GmbH-Gesellschafters
Der Verzicht des Gesellschafters auf die nicht werthaltigen Teile seiner Forderung gegen die Kapitalgesellschaft steht einer Abtretung gleich und führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 zu einem steuerrechtlich zu berücksichtigenden Forderungsausfall (BFH vom 6.8.2019, VIII R 18/16, BStBl. II 2020, 833; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0020 2019 0008).
Steuerrechtliche Auswirkungen hat der Forderungsverzicht jedoch nur, wenn der Steuerpflichtige für den nicht werthaltigen Teil der Forderung Anschaffungskosten getragen hat.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer