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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021 - Modul 2 - für Mitarbeiter, Steuerfachangestellte, Fachwirt - alle Termine!

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung - Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.12.2020, Nr. 20, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Kapitaleinkünfte: Näheverhältnis bei der Darlehensgewährung an eine GmbH
Bei Sachverhalten, in denen sowohl (i) Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind, als auch (ii) eine dem Anteilseigner nahestehende Person gegenüber einer Kapitalgesellschaft ein Darlehen gewährt, hat der BFH erstmalig entschieden, dass die Ausnahmeregelung, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind, keinen Auffangtatbestand darstellt (BFH vom 16.6.2020, VIII R 5/17, BStBl. II 2020, 807; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 032d 2020 0004).
Sind die Voraussetzungen für die Ausnahme, dass eine Darlehensgewährung gegenüber einer Kapitalgesellschaft von einer nahestehenden Person des Anteilseigners erfolgt, ausgeschlossen, unterliegen diese Zinsen der sog. Abgeltungsteuer. Die Anwendung des anderen Ausnahmetatbestands „Gläubiger und Schuldner sind einander nahestehende Personen“ ist nicht anzuwenden.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer