Kapitaleinkünfte: Geldwerter Vorteil aus einer Nutzungsentgeltminderung nach Zeichnung von Genossenschaftsanteilen

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, I. Tertial, Modul 3 bzw. Kombi B

Schaubild

Termine Modul 3:
Mittwoch,     12.03.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     25.03.2025, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        04.04.2025, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 31.01.2025, Nr. 2 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Kapitaleinkünfte: Geldwerter Vorteil aus einer Nutzungsentgeltminderung nach Zeichnung von Genossenschaftsanteilen

Der BFH hat Kapitaleinnahmen darin erkannt, dass die Minderung des Nutzungsentgelts für eine Genossenschaftswohnung durch den Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile veranlasst war. Die Mietminderung gilt als geldwerter Vorteil im Sinne sonstiger Bezüge aus Kapitaleinkünften (BFH vom 22.10.2024, VIII R 23/21, BStBl. II 2025, 33; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0020 2025 0001).

Erhalten Genossenschaftsmitglieder Vorteile dadurch, dass Nutzungsentgelte unter dem Marktpreis liegen, liegt darin zwar keine vGA, aber es wird ein einkommensteuerpflichtiger Vorteil bei den Kapitaleinkünften ausgelöst.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann