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SPEZIALDIALOG: Änderungen und Neuerungen in den verschiedenen Steuerformularen 2020 - alle Termine!

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer / Abgabenordnung
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 08.02.2021, Nr. 2, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer / Abgabenordnung.
Kapitaleinkünfte: Änderungsbescheid als rückwirkendes Ereignis beim Antrag auf Günstigerprüfung
Die Festsetzung der Steuer in einem Änderungsbescheid nach Eintritt der Bestandskraft, die aufgrund der im Änderungsbescheid berücksichtigten Besteuerungsgrundlagen erstmals eine erfolgreiche Antragstellung auf Anwendung der Günstigerprüfung hinsichtlich der Kapitaleinkünfte ermöglicht, ist ein rückwirkendes Ereignis, das einen korrekturbedürftigen Zustand auslöst (BFH vom 14.7.2020, VIII R 6/17, BStBl. II 2021, 92; CD 0001 032d 2020 0003).
Die Nachholung des Antrags zur Anwendung der Günstigerprüfung hinsichtlich der Kapitaleinkünfte ist zulässig, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung erstmals Aussicht auf Erfolg, d. h. eine Besserstellung hinsichtlich der Steuerbelastung, vorliegt.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer