Jahreswechsel 2017/2018: Umstieg zur Fahrtenbuchmethode

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nach ständiger ergangener BFH-Rechtsprechung ist die Fahrtenbuchmethoden grundsätzlich ein (1) Kalenderjahrprinzip oder (2) bis zu einem / ab einem unterjährigen Fahrzeugwechsel anzuwenden (BFH vom 20.3.2014, VI R 35/12, BStBl. II 2014, 643).

Aufgrund elektronischer App-basierender Fahrtenbücher ist dieses Thema auch für viele Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und sog. Freiberufler und deren Mitarbeitern mit PKW-Gestellung interessant.

Entscheidend ist u. a. die Einhaltung der GoBD-Regeln:

  • Spätestens mit Ablauf des siebten Tages nach der Fahrt muss eine festgeschriebene Zuordnung der tatsächlichen Fahrt - gegebenenfalls auch automatisiert zu Privatfahrten mangels aktiver User-Zuordnung - erfolgen.
  • Änderungen oder Berichtigungen müssen nachvollziehbar sein.
  • Ausführliche Fahrtinformationen als Eingabemöglichkeit sind notwendig.
  • Sog. Spittfahrten sollten aufteilbar sein.
  • ​usw.

Beratung: Wir können sowohl von der Bedienbarkeit als auch von der GoBD-Konformität her - aus eigener Anwendungserfahrung - das Fahrtenbuch des Unternehmens VIMCAR (https://vimcar.de) weiterempfehlen.

Vielleicht testen Sie und Ihre Mandanten diese elektronischen Fahrtenbücher bis zum Jahreswechsel einige Tage bzw. Wochen im tatsächlichen Einsatz.

Einsparungen beim Eigenverbrauch, geldwerten Vorteilen und Sozialversicherungsbeiträgen sind möglich. Auch die Nutzung der sog. Zuzahlungsmethode wird erleichtert.

 

Ihr Team zeitstaerken.de

StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann