Investitionsabzugsbetrag: Maschinenwerkzeuge bei Auftragsproduktion

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, III. Quartal - Modul 1 / Kombi A

Schaubild

Termine Modul 1:
Dienstag, 31.08.2021, 10.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch, 15.09.2021, 10.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag, 23.09.2021, 10.00 – 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag, 17.09.2021, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung - Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 11.06.2021, Nr. 9 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.

Investitionsabzugsbetrag: Maschinenwerkzeuge bei Auftragsproduktion

Die erforderliche, fast ausschließlich betriebliche Nutzung (sog. „90 %-Grenze“) ist gegeben, wenn ein Wirtschaftsgut des Investors in einer Betriebsstätte eines anderen Unternehmens zur Auftragsproduktion eingesetzt wird. Die ausschließliche Verwendung für diese Aufträge und das reine Verwahren während der restlichen Zeit sind zu erfüllende Voraussetzungen (BFH vom 03.12.2020, IV R 16/18, BStBl. II 2021, 382; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 007g 2021 0005).

Sowohl der Investitionsabzugsbetrag als auch die „7g-Sonderabschreibung“ sind anwendbar.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer