Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, II. Quartal - Modul 2

Werbung Modul 2

Termin Modul 2:
Dienstag,     20.06.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,     23.06.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 17.05.2023, Nr. 10 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.


Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft

Für die Zuordnung der bewegten Lieferung an den Ersterwerber bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft ist ein aktiv geführter Gegenbeweis zum Grundsatz der Zuordnung der bewegten Lieferung zum ersten Lieferer notwendig. (BFH vom 25.2.2015, XI R 15/14, BStBl. II 2023, 514; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0003 2015 0001).

Entscheidend für die Zuordnung ist, ob der Ersterwerber dem Zweiterwerber die Verfügungsmacht noch im Inland übertragen hat. Bei nicht behebbaren Zweifeln, wird die bewegte Lieferung dem ersten Lieferer zugeordnet (Grundsatz).


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann