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SPEZIALDIALOG: Option zur Besteuerung als Körperschaft (KöMoG) „Check the box“

Die gesetzgeberischen Planungen zum sog. Optionsmodell für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften – aus dem Amerikanischen „Check the box“ – sind in Gang gesetzt und sollen einen fingierten Formwechsel vom Transparenzprinzip der Einkommensteuer in das Anteilsprinzip der Körperschaftsteuer auf Antrag ermöglich. Damit wird ein körperschaftsteuerrechtlicher Thesaurierungseffekt bis zur endgültigen Ausschüttung an die „fiktiven Anteilseigner“ ermöglicht. Diese Regelungen sind unterschiedlich gegenüber dem „34a-Thesaurierungseffekt“. Der SPEZIALDIALOG stellt im ersten die Anwendungsregeln und im zweiten Teil die Inhalte vor. Anwendbar ist das Optionsmodell bereits für den Veranlagungszeitraum 2022, wenn vorher ein unwiderruflicher Antrag gestellt wird.
Termine:
Dienstag, den 09.11.2021: 14:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag, den 09.12.2021: 10:00 - 11:00 Uhr
Hib: Optionsmodell startet zum 01.01.2022 (KöMoG)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der Bundesrat hat am 25.06.2021 der vom Bundestag beschlossenen Modernisierung der Körperschaftsteuer zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz Anfang 2022 in Kraft treten.
Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften erhalten dann die Möglichkeit, dieselben steuerlichen Regelungen in Anspruch zu nehmen wie Kapitalgesellschaften. Gesetzlich wird dieses durch einen antragsgemäßen Formwechsel
(§ 25 UmwStG) im Sinne des Umwandlungssteuerrechts vollzogen.
Der gesellschaftsorientierte Antrag wirkt sich somit sowohl für die (i) Gesellschaft als auch für die (ii) Gesellschafter aus.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer