Hib: Ob die Vernunft siegt, bleibt abzuwarten (Kug-Progressionsvorbehalt)

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, II. Quartal 

Quartal II

Termine Modul 1:
Dienstag,      10.05.2022, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch,      25.05.2022, 10.00 - 12.00 Uhr

Termine Modul 2:
Mittwoch,      11.05.2022, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,      24.05.2022, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,         20.05.2022, 9.00 - 13.00 Uhr

Termin Modul 3:
Dienstag,      17.05.2022, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Modul 4:
Mittwoch,      18.05.2022, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,         03.06.2022, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


Hib: Ob die Vernunft siegt bleibt abzuwarten (Kug-Progressionsvorbehalt)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Meinungsneutralität im Bereich der Fortbildung ist sinnvoll. Aber wenn vernünftige Vorschläge hinsichtlich der Steuergesetze von einzelnen Bundestagsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht werden, dürfen wir bestimmt zur allgemeinen Meinungsbildung darauf hinweisen. Inwieweit diese dann auch tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.  

Das Kurzarbeitergeld (nachstehend: Kug) während der COVID-19-Pandemie ist eine Erfolgsgeschichte in Deutschland. Viele Arbeitnehmer haben ihren Arbeitsplatz behalten und mit Einbußen ihr Leben finanziell bestreiten können. Aber es gibt einen steuerlichen Wermutstropfen. Das Kug ist zwar (einkommen- und lohn-)steuerfrei aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Hierüber wird nun im Deutschen Bundestag debattiert, weil die Bundestagsfraktion DIE LINKE folgende Antrag gestellt hat (hib Bundestag Nr. 134):

Finanzen/Antrag

„Linke will Steuernachzahlung bei Kurzarbeit verhindern"

„Steuernachzahlungen für Kurzarbeiter soll es nicht mehr geben. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/1101), dass der sogenannte Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz für die Veranlagungszeiträume 2020, 2021 und 2022 ausgesetzt werden soll. Auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bei Bezug von Einkünften aus Lohnersatzleistungen soll für diese Veranlagungszeiträume ausgesetzt werden. Wie die Fraktion erläutert, ist zwar das Kurzarbeitergeld steuerfrei, doch aufgrund des sogenannten Progressionsvorbehalts könne das Kurzarbeitergeld dazu führen, dass die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte der Beschäftigten höher besteuert würden, als dies ohne das Kurzarbeitergeld der Fall wäre. Daraus ergebe sich für Kurzarbeiter auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, deren Ergebnis eventuell die Aufforderung zu einer Steuernachzahlung sein könne. Unter Bezugnahme auf eine Antwort der Bundesregierung schreibt die Fraktion, dass sich aus dem Progressionsvorbehalt allein für die Jahre 2020 und 2021 Steuerbelastungen von 3,5 Milliarden Euro für Kurzarbeiter ergeben würden.

Eine Steuernachzahlung wäre eine zusätzliche Belastung für Menschen, die ohnehin schon besonders stark unter dem wirtschaftlichen Folgen der Pandemie gelitten hätten. Dies gelte umso mehr, da viele Beschäftigte von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung überrascht worden seien und mit der etwaigen Steuernachzahlung nicht gerechnet hätten. Außerdem wird von der Fraktion Die Linke darauf verwiesen, dass die Regelung auch einen erheblichen Mehraufwand für Steuerberater und Finanzverwaltung bedeute.“


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion