Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der Deutsche Bundestag (BT-Drs. 18/12128 vom 26.4.2017) hat das „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechtsüberlassungen“ beschlossen.
Folgende Punkte sind u. a. beschlossen worden
- Einführung einer Lizenzschranke (§ 4j EStG-E; erstmals Aufwendungen für Rechteüberlassungen nach dem 31.12.2017)
- Einführung des neuen einkommen-, gewerbesteuer- und/oder körperschaftsteuerfreien Sanierungsgewinns mit Betriebsausgabenabzugsverbot und Verlustuntergang (§ 3a EStG-E; § 3c EStG-E; § 7b GewSt-E; § 8 ff KStG-E; erstmals anzuwenden nach dem 8.2.2017)
- Anhebung der GWG-Grenze zur Sofortabschreibung auf 800 € (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG-E; erstmals für Wirtschaftsgüteranschaffungen usw. nach dem 31.12.2017)
Hinweis:
Die Finanzverwaltung hat für den bisherigen Sanierungserlass in einem Anwendungserlass die Übergangsregelung erläutert (BMF-Schreiben vom 27.4.2017, IV C 6 – S 2140/13/10003).
Wir werden über die (Steuer-)Gesetzänderungen in unserem JAHRESWECHSELSEMINAR 2017/2018 und im AKTUELLEN STEUERDIALOG berichten.
Mit kollegialem Gruß
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann