hib: GWG – Anhebung Schwellenwert auf 800 €

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Deutsche Bundestag (BT-Drs. 18/12128 vom 26.4.2017) hat das „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechtsüberlassungen“ beschlossen.

Folgende Punkte sind u. a. beschlossen worden

  • Einführung einer Lizenzschranke (§ 4j EStG-E; erstmals Aufwendungen für Rechteüberlassungen nach dem 31.12.2017)
  • Einführung des neuen einkommen-, gewerbesteuer- und/oder körperschaftsteuerfreien Sanierungsgewinns mit Betriebsausgabenabzugsverbot und Verlustuntergang (§ 3a EStG-E; § 3c EStG-E; § 7b GewSt-E; § 8 ff KStG-E; erstmals anzuwenden nach dem 8.2.2017)
  • Anhebung der GWG-Grenze zur Sofortabschreibung auf 800 € (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG-E; erstmals für Wirtschaftsgüteranschaffungen usw. nach dem 31.12.2017)

Hinweis:

Die Finanzverwaltung hat für den bisherigen Sanierungserlass in einem Anwendungserlass die Übergangsregelung erläutert (BMF-Schreiben vom 27.4.2017, IV C 6 – S 2140/13/10003).


Wir werden über die (Steuer-)Gesetzänderungen in unserem JAHRESWECHSELSEMINAR 2017/2018 und im AKTUELLEN STEUERDIALOG berichten.

 

Mit kollegialem Gruß

Ihr Team zeitstaerken.de

StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann