hib: FDP fordert Änderungsgesetz zu Nachzahlungszinsen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

es kommt Bewegung in das Thema Nachzahlungszinsen. Die FDP-Fraktion hat einen Antrag auf Änderung der Abgabenordnung, im Konkreten der Nachzahlungszinsen aufgrund des ergangenen AdV-Beschlusses des BFH gefordert.

Die FDP-Fraktion fordert in einem Gesetzesantrag (BT-Drucks. 19/2579) eine Senkung der Nachzahlungszinsen.



Der BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015. Er hat daher mit Beschluss (BFH vom 25.4.2018, IX B 21/18) in einem summarischen Verfahren Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt. Die Entscheidung ist zu Nachzahlungszinsen (§§ 233a, 238 AO) ergangen. Danach betragen die Zinsen für jeden Monat einhalb Prozent einer nachzuzahlenden oder zu erstattenden Steuer.



Der Deutsche Bundestag soll auf folgende Punkte zum Zinssatz für Nachzahlungszinsen drängen:

(1) zeitnahe und realitätsgerechte nach unten Korrektur

und 

(2) Prüfung der Koppelung an einen Referenzzinssatz.

 

Ihr Team zeitstaerken.de

StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann