hib: Einschränkung des Werbungskostenabzugs bei doppelter Haushaltsführung im Ausland

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, III. Tertial, Modul 3 bzw. Kombi B

Schaubild

Termine Modul 3:
Mittwoch,     05.11.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     18.11.2025, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        12.12.2025, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


hib: Einschränkung des Werbungskostenabzugs bei doppelter Haushaltsführung im Ausland

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der BFH hat einen wichtigen Unterschied herausgearbeitet. Beim Werbungskostenabzugs einer doppelten Haushaltsführung im Inland ist die 1.000 €-Monatsbegrenzung anzuwenden. Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland eben nicht; hier bestimmt sich die Höhe des Werbungskostenabzugs nach den tatsächlichen Verhältnissen des Sachverhalts (BFH vom 09.08.2024, VI R 20/21).

Jetzt hat der Bundesrat dem Bundestag im parlamentarischen Verfahren zum Steueränderungsgesetz 2025 folgenden Änderungsvorschlag der Lohnsteuerpauschalierung vorgestellt (Bundesrat Drucksache 474/25 (Beschluss) vom 17.10.2025, Stellungnahme des Bundesrates "Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025"):

"§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG-E:  [...] und höchstens 2.000 € im Monat bei einer Unterkunft im Ausland; [...]"

Zur Begründung erklärt der Bundesrat:
Der Höchstbetrag wird zur Typisierung der Auslandssachverhalte eingeführt.

 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann