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Auch für die neuen Steuerformulare 2020 ist mit Änderungen in der Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie der gesonderten und einheitlichen Feststellung oder dem Formular „EÜR“ zu rechnen.
Der SPEZIALDIALOG „Änderungen und Neuerungen in den verschiedenen Steuerformularen 2020“ zeigt die Änderungen - soweit möglich - anhand von Beispielen auf. Dabei werden auch die wichtigsten Änderungen für den Veranlagungszeitraum 2020 angesprochen.
Frühbucherrabatt
Wir gewähren bei jeder Anmeldung bis zum 31. Dezember 2020 einen Frühbucherrabatt.
Büroticket
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen weiteren Rabatt über das sog. „Büroticket“ zu nutzen. Das Büroticket wirkt für jeden Teilnehmer (5 % / TN), wenn Sie mindestens vier Teilnehmer für diesen SPEZIALDIALOG anmelden. Kontaktieren Sie uns hierzu vor der Buchung per E-Mail mit Ihren gewünschten Teilnehmernamen und den dazugehörigen persönlichen E-Mail-Adressen unter veranstaltung@zeitstaerken.de.
Zur Buchung
Hib: Corona-Pauschale für Homeoffice beschlossen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der Finanzausschuss des Deutschen Bundestag meldet am Donnerstag (10.12.2020) Vollzug. „Wer im Homeoffice arbeitet, kann mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Der Finanzausschuss beschloss am Mittwoch auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eine Ergänzung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes (19/22850).“
Ausschließlichkeitsprinzip
Danach können Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag von 5 € geltend machen.
Hinweis
Die Erfüllung der Voraussetzung hinsichtlich einer Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers sind nicht zu prüfen.
Höchstbetrag
Die Homeoffice-Corona-Pauschale ist auf einen Höchstbetrag von 600 € im Jahr begrenzt.
Zeitliche Anwendung
Die Homeoffice-Corona-Pauschale soll in den Jahren (Vz.) 2020 und (Vz.) 2021 gewährt werden.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer