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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026

Themenblock I Freitag, 23.01.2026, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Themenblock II Freitag, 30.01.2026, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Themenblock III Freitag, 06.02.2026, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
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hib: Bundesrat verlängert das parlamentarische Verfahren zur sog. Aktivrente
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auch Sie werden bestimmt täglich auf die sog. Aktivrente angesprochen. Wir haben Ihnen den aktuellen Stand nach der letzten Bundesratssitzung (BR, Nr. 1059, Sitzung des Bundesrates vom 21. 11.2025) hier zusammengefasst. Im AKTUELLEN STEUERDIALOG III/2025, Modul 1 und Kombi A (ZEITSTAERKEN.PLUS: SD 0001 0003 0001) haben wir bereits ausführlich über diese steuerrechtliche Neuerung berichtet.
Was die Bundesregierung vorhat
Mit der sog. Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG-E) möchte die Bundesregierung das Arbeitspotenzial durch die gesteigerte Lebenserwartung der Gesellschaft nutzen. Die Aktivrente soll eine Weiterarbeit nach Renteneintrittsalter attraktiver machen.
Wie funktioniert die Aktivrente?
Durch die Reform können Rentner nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters 2.000 € pro Monat steuerfrei bei einer nichtselbstständigen Arbeit verdienen. Nicht ausgeschöpfte Monatsbeträge „verpuffen“; ein Rücktrag oder Vortrag ist gesetzlich nicht vorgesehen und damit ausgeschlossen. Jeder Euro, den sie darüber hinaus verdienen, wird „normal“ versteuert. Dabei zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge, sodass die Sozialversicherungen dadurch finanziell stabilisiert werden. Nicht betroffen von der Aktivrente sollen geringfügige Beschäftigungen und der Lohn aus selbstständiger Arbeit (Gewinneinkunftsarten: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und Freiberufler; Ausnahmen werden politisch gerade in Berlin verhandelt) sein, da in diesen Beschäftigungsformen schon eine Steuervergünstigung vorliege oder für eine Weiterarbeit keine Anreize geschaffen werden müssten.
Aktivrente: Länder fordern Kompensation der Steuerausfälle
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aktivrente stand am 21.11.2025 auf der Tagesordnung des Bundesrates. In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat punktuelle Klarstellungen am Gesetzentwurf und verweist auf die erheblichen Steuerausfälle, die sich aus dem Vorhaben ergeben. Zwischen 2026 bis 2030 beliefen sich die Ausfälle der Länder auf rund 1,9 Milliarden Euro, die der Gemeinden auf rund 0,7 Milliarden Euro. Die Länder weisen darauf hin, dass sich ihre Haushalte und insbesondere die der Gemeinden ohnehin hohen strukturellen Herausforderungen gegenübersehen. Mit dem damit verbundenen Ausgabenwachstum könne die Einnahmeentwicklung nicht mithalten.
Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung, die durch das Gesetzesvorhaben entstehenden Steuermindereinnahmen von Ländern und Kommunen nachhaltig zu kompensieren. Dafür kämen etwa die verstärkte Finanzierung des Deutschlandtickets durch den Bund oder eine Anhebung der Finanzierungsbeteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Ausgaben der Länder in Betracht.
Wie es weitergeht
Die Stellungnahme wird der Bundesregierung zugeleitet. Dann ist der Bundestag am Zug. Wenn er das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat, der dann über seine Zustimmung entscheidet.
Wir bleiben am Ball! Gerne informieren wir Sie weiter über den Verlauf der parlamentarischen Verhandlung und der Einführung der sog. Aktivrente.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann