Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Die "Entbindung" nach langer Geburt ist erfolgt. Das Kind, die "Reform der Erbschaftsteuer", ist geboren.
Der Bundesrat hat am 14.10.2016 der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt und damit den Weg für neue Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben freigemacht. Diese sollen zwar auch künftig weitgehend von der Steuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Vorgaben für die Steuerprivilegien wurden allerdings auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses verändert, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll rückwirkend zum 1.7.2016 in Kraft treten.
Hinweis:
Die Pflichten der beratenden Berufe bestehen weiterhin neben der Erbschaftsteuerberechnung auch in der Überprüfung und Beratung zur Vermeidung von Verstößen gegen die (1) Lohnsummenklausel und (2) Behaltenspflicht des geerbten Betriebsvermögens oder der Gesellschaftsanteile.
Wir werden in den zukünftigen Seminaren und in der Mediathek darüber berichten!
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann