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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, II. Tertial, Modul 3 bzw. Kombi B

Termine Modul 3:
Mittwoch, 28.05.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 24.06.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 18.07.2025, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Grunderwerbsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.04.2025, Nr. 9/10 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Grunderwerbsteuer.
Grunderwerbsteuerbefreiung: Ausgliederung zur Neugründung eines Einzelunternehmens auf eine GmbH
Der BFH hat entschieden, dass bei einer Ausgliederung zur Neugründung eines Einzelunternehmens im Wege des Umwandlungsgesetzes auf eine zu diesem Zweck neugegründete Kapitalgesellschaft ein inländisches Betriebsgrundstück grunderwerbsteuerfrei (mit-)übertragen werden kann.
Wichtig: Die Gewährung der Grunderwerbsteuerbefreiung steht unter der Voraussetzung, dass der Einbringende die fünfjährige Nachbehaltensfrist bei einer durchgängigen Beteiligung von mindestens 95 % erfüllt (BFH vom 25.09.2024, II R 2/22, BStBl. II 2025, 253; zeitstaerken.PLUS: CD 0600 006a 2025 0001).
Der Wegfall der Vorbehaltensfrist tritt damit auch bei Ausgliederung zur Neugründung eines Einzelunternehmens auf eine GmbH umwandlungsbedingt ein. Dieses birgt hohe Rechtssicherheit in der Beratungspraxis. Die Finanzverwaltung wird ihre ablehnende Auffassung (wohl) aufgeben müssen.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann