GiG: Partielle Geschäftsveräußerung bei teilweise untervermietetem Grundstück

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, I. Quartal - Modul 4 / Kombi B

Schaubild

Termin Modul 4:
Mittwoch,     09.03.2022, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        18.03.2022, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 20.01.2022, Nr. 1 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.


GiG: Partielle Geschäftsveräußerung bei teilweise untervermietetem Grundstück

Eine nicht umsatzsteuerbare – partielle – Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt vor, soweit der Erwerber das zunächst vom Veräußerer gepachtete – (i) teilweise eigenbetrieblich genutzte und (ii) teilweise untervermietete – Grundstück nach dem Erwerb weiterhin teilweise vermietet (BFH vom 24.02.2021, IX R 8/19, BStBl. II 2022, 34; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0001 2021 0003).

Der BFH ergänzt seine Rechtsprechung zur nicht umsatzsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG), indem er die Anwendbarkeit erklärt bei einem Fall der weiterhin bestehenden Vermietungsverhältnisse resultierend aus Untermietverhältnissen gegenüber dem Grundstückveräußerer, wobei die Untervermietung zur Hauptvermietung wird.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion