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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, III. Tertial, Modul 1 bzw. Kombi A

Termine Modul 1:
Mittwoch, 01.10.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 07.10.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 21.11.2025, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.07.2025, Nr. 17 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Gewinnermittlung: Steuerrechtliche Behandlung eines einer vermietenden, vermögensverwaltenden PersGes gewährten Gesellschafterdarlehens
Der BFH hat ausdrücklich seine BFH-Rechtsprechung ergänzt, indem ein schuldrechtliches Darlehensverhältnis zwischen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft und ihrem Gesellschafter in Form eines Gesellschafterdarlehens steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist (BFH vom 27.11.2024, I R 19/21, BStBl.II 2025, 501; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0021 2025 0004).
Die strikte Trennungstheorie bei Schuldübernahme im Privatvermögen ist damit „Gesetz“. Ausnahmen lässt der BFH nicht zu.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann