Gewerbeverlust: Einbringungsbedingter Übergang des Gewerbeverlustes von einer KapGes auf eine PersGes

Werbung
WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, I. Tertial, Modul 4 bzw. Kombi B

Termine Modul 4:
Dienstag,     26.03.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch,     08.04.2025, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        04.04.2025, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Gewerbesteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 07.02.2025, Nr. 3 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Gewerbesteuer.


Gewerbeverlust: Einbringungsbedingter Übergang des Gewerbeverlustes von einer KapGes auf eine PersGes

Der BFH hat einen einbringungsbedingten Übergang des Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft erstmals geklärt. Bringt eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Betrieb in eine GmbH & Co. KG ein und beschränkt sich ihre Tätigkeit fortan auf die (a) Verwaltung der Mitunternehmerstellung an der aufnehmenden GmbH & Co. KG sowie das (b) Halten der Beteiligung an der Komplementär-GmbH, steht der Annahme einer Unternehmensidentität  auf der Ebene der übernehmenden Personengesellschaft nichts entgegen. Der Gewerbeverlust kann genutzt werden (BFH vom 01.02.2024, IV R 26/21, BStBl. II 2025, 51; zeitstaerken.PLUS: CD 0450 010a 2024 0002).


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann