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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, IV. Quartal - Modul 3 / Kombi B
Termine Modul 3:
Dienstag, 21.11.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch, 13.12.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 15.12.2023, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Gewerbesteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 29.09.2023, Nr. 18 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Gewerbesteuer.
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung: Wartungskosten bei Leasingverträgen
Der BFH hat entschieden, dass der Begriff der „Leasingraten“ – ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen – wirtschaftlich zu verstehen ist (BFH vom 20.10.2022, III R 33/21, BStBl. II 2023, 879; zeitstaerken.PLUS: CD 0450 0008 2023 0001).
Wartungskosten, die vertraglich auf die Leasingnehmer abgewälzt werden, sind Teil der „Leasingrate“ und somit gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann