Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung: Wartungskosten bei Leasingverträgen

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, IV. Quartal - Modul 3 / Kombi B

Schaubild

Termine Modul 3:
Dienstag,     21.11.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch,     13.12.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        15.12.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Gewerbesteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 29.09.2023, Nr. 18 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Gewerbesteuer.


Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung: Wartungskosten bei Leasingverträgen

Der BFH hat entschieden, dass der Begriff der „Leasingraten“ – ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen – wirtschaftlich zu verstehen ist (BFH vom 20.10.2022, III R 33/21, BStBl. II 2023, 879; zeitstaerken.PLUS: CD 0450 0008 2023 0001).

Wartungskosten, die vertraglich auf die Leasingnehmer abgewälzt werden, sind Teil der „Leasingrate“ und somit gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann