Gesetzgeber: Mindestlohnerhöhungen

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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026

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Themenblock I      Freitag, 23.01.2026, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Themenblock II     Freitag, 30.01.2026, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Themenblock III    Freitag, 06.02.2026, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Auch zum anstehenden Jahreswechsel 2025/2026 sind wieder verschiedenste Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht bereits heute im Gespräch:

  • Steuergesetzänderung 2025
  • Aktivrentengesetz
  • Arbeitsmarktstärkungsgesetz
  • Anpassung zum Mindeststeuergesetz
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen

Es ist wahrscheinlich, dass wir auch noch ein Jahressteuergesetz 2025 erhalten, weil der Deutsche Bundesrat bereits rechtsprechungskassierende Änderungen in verschiedensten Bereich bei anderen Gesetzgebungsverfahren im parlamentarischen Verfahren beantragt hat.

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


Gesetzgeber: Mindestlohnerhöhungen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

am 07.11.2025 hat der Gesetzgeber den Mindestlohn erhöht (Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns [Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, MiLoV5] vom 07.11.2025, BGBl. I 2025, Nr. 268).

Der Mindestlohn beträgt

  • ab dem 01.01.2026:                  13,90 € (brutto) je Zeitstunde
  • ab dem 01.01.2027:                  14,60 € (brutto) je Zeitstunde

 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann