Gemeinden: Verlängerung der Corona-Steuer-Maßnahmen

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Gemeinden: Verlängerung der Corona-Steuer-Maßnahmen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in einem koordinierten Ländererlass wird die Corona-Steuer-Maßnahme für die Gewerbesteuer verlängert (Koordinierter Ländererlass vom 09.12.2021; Ersetzung: Ländererlass vom 19.03.2020, BStBl. 2020 I, 281; Ländererlass vom 25.01.2021, BStBl. 2021 I, 151): „nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 30.06.2022 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2021 und 2022 stellen“.

Es sollen keine strengen Anforderungen an die Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Situation gestellt und die Anträge nicht deshalb abgelehnt werden, weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer