Werbung
WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021 - Modul 3 bzw. Kombi B - für Berufsträger - alle Termine!

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
FinMin: Steuerentlastungen für freiwillige Helfer in Impfzentren
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
u. a. das Finanzministerium (FinMin) Baden-Württemberg weist bei freiwilligen Helfern in Impfzentren darauf hin, dass die Steuererleichterungen für (i) Übungsleiter und die (ii) Ehrenamtspauschalen in den Kalenderjahren 2020 und 2021 zur Anwendung kommen (FAQ „Steuern“ (Corona) vom 23.02.2021, Nr. 18, Seite 29).
Übungsleiterpauschale
Die Übungsleiterpauschale kommt für Helfer infrage, die direkt an der Impfung beteiligt sind, d. h. also in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen selbst tätig werden. Im Jahr 2020 betrug die sog. Übungsleiterpauschale 2.400 € p. a.; im Jahr 2021 beträgt sie 3.000 € jährlich. Bis zu dieser Höhe bleiben Einkünfte für eine freiwillige Tätigkeit steuerfrei.
Ehrenamtspauschale
Für Helfer in Verwaltung und der Organisation von Impfzentren kommt die Ehrenamtspauschale infrage. Diese betrug für das Jahr 2020 bis zu 720 € p.a.; seit dem Jahr 2021 sind bis zu 840 € jährlich steuerfrei.
Link: Impfzentren: steuerliche Erleichterungen für Freiwillige beschlossen: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer