Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
am 25.3.2020 hat auch das Finanzministerium Rheinland-Pfalz die Rahmenbedingungen der Soforthilfe veröffentlicht. Wir haben für Sie die ersten Informationen zusammengestellt. Sobald die Antragsformulare, Richtlinie und FAQ aus Rheinland-Pfalz bekannt gegeben werden, unterstützen wir Sie weiterhin gerne.
„Der Fonds der Landesregierung ergänzt die Bundeshilfen auf sinnvolle Art und Weise. Wir stellen zusätzliche Hilfen bereit: Wir ergänzen die Bundeszuschüsse mit Sofortdarlehen und erweitern die Soforthilfen auf größere Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten. Diese werden im Landes-Fonds mit einer kombinierten Zuschuss- und Darlehenskomponente berücksichtigt“
Konkret sehen die Soforthilfen von Bund und Land folgendes vor:
Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:
- 9000 € Zuschuss aus dem Bundesprogramm
- 10.000 € Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 €.
Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
- 15.000 € Zuschuss aus dem Bundesprogramm
- 10.000 € Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 €.
Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:
- Bis zu 30.000 € Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 €.
Link: https://fm.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/schutzschild-fuer-rheinland-pfalz-regierung-beschliesst-nachtragshaushalt-und-soforthilfefonds/
Hinweis
Es ist wie im Bundesland Saarland damit zu rechnen, dass „vor Inanspruchnahme der [Kleinunternehmer]-Soforthilfe verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen“ ist.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion