Werbung
WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, III. Quartal - Modul 2 / Kombi A

Termine Modul 2:
Mittwoch, 01.09.2021, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 14.09.2021, 10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag, 30.09.2021, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 17.09.2021, 9.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
FinMin Niedersachsen: Anhebung der pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
nach der Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale durch das Jahressteuergesetz 2020 ergeben sich nun auch für kommunale Mandatsträger weitere steuerliche Erleichterungen.
Durch die Anhebung der Steuerfreibeträge wird der ehrenamtliche Einsatz im kommunalen Bereich anerkannt und wertgeschätzt.
Für ihre Arbeit im kommunalpolitischen Bereich bspw. im Gemeinde- oder Stadtrat erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder eine Aufwandsentschädigung.
Der steuerlich abzugsfähige Aufwand wird dabei durch pauschale Beträge steuerfrei gestellt. Hierbei gilt der sog. Ratsherrenerlass, der die Freibeträge anhand der Einwohnerzahl der Gemeinde oder Stadt und des Landkreises staffelt.
Die Freibeträge des sog. Ratsherrenerlasses wurden mit Unterstützung von Niedersachsen ab 2021 um 20 % angehoben, nachdem sie seit 12 Jahren nicht mehr angepasst worden sind.
Hiernach ergeben sich folgende Beträge:
in einer Gemeinde oder Stadt mit monatlich jährlich
höchstens 20.000 Einwohnern 125 € 1.500 €
20.001 bis 50.000 Einwohnern 199 € 2.388 €
50.001 bis 150.000 Einwohnern 245 € 2.940 €
150.001 bis 450.000 Einwohnern 307 € 3.684 €
mehr als 450.000 Einwohnern 367 € 4.404 €
in einem Landkreis mit monatlich jährlich
höchstens 250.000 Einwohnern 245 € 2.940 €
mehr als 250.000 Einwohnern 307 € 3.684 €
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer