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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, III. Tertial, Modul 1 bzw. Kombi A

Termine Modul 1:
Mittwoch, 01.10.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 07.10.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 21.11.2025, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
FG: Missbräuchliche Anwendung der umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmerregelung (?)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sie haben bestimmt auch schon mal im Beratungsgespräch von Ehegatten darüber nachgedacht, die geschilderten Tätigkeiten auf die einzelnen Eheleute zu trennen und für beide sodann die umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmerregelung anzuwenden. Ist das eine missbräuchliche Gestaltung? Genau damit hatte sich das FG Münster aktuell beschäftigt. Erfreulich klar ist die Antwort (FG Münster vom 08.04.2025, 15 K 2500/22 U, rkr.):
1. Bei der Beurteilung, ob die Inanspruchnahme zweckwidrig ist, ist auch zu beachten, dass ein Steuerpflichtiger das Recht hat, seine Tätigkeit so zu gestalten, dass er seine Steuerschuld in Grenzen hält. Dementsprechend macht allein das Bestreben, Steuern zu sparen, eine rechtliche Gestaltung nicht unangemessen, solange die gewählte Gestaltung zumindest auch von beachtlichen außersteuerlichen Gründen bestimmt gewesen ist (BFH vom 11.04.2013, V R 28/12, Rz. 28 ff.).
2. Demzufolge war eine künstliche Aufspaltung vorliegend nicht zu erkennen. Ehegatten sind eben nicht verpflichtet, „aus einer Hand“ tätig zu werden (FG Münster vom 08.04.2025, 15 K 2500/22 U, rkr., Rdnr. 53).
Wir halten Sie in unserem Modul 1 des Aktuellen Steuerdialogs in jedem Tertial über die neues Entscheidungen des EuGH, des BFH und der Finanzgerichte in der Umsatzsteuer auf dem Laufenden.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann