FG: Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden

Werbung
SPEZIALDIALOG: Tax Table 2023 (Steuergesetzänderungen)

Schaubild

Termin:
Freitag,     24.11.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download

Zur Buchung


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wissenswertes finanzgerichtliches Urteil aus Münster: Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale (EPP) sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden (FG Münster vom 05.09.2023 (Az. 11 K 1588/23 Kg (PKH)). 

Bei der Energiepreispauschale handele es sich um eine Steuervergütung, die gegenüber dem Finanzamt durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend zu machen sei.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann