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SPEZIALDIALOG: Tax Table 2023 (Steuergesetzänderungen)

Termin:
Freitag, 24.11.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download
Zur Buchung
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wissenswertes finanzgerichtliches Urteil aus Münster: Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale (EPP) sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden (FG Münster vom 05.09.2023 (Az. 11 K 1588/23 Kg (PKH)).
Bei der Energiepreispauschale handele es sich um eine Steuervergütung, die gegenüber dem Finanzamt durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend zu machen sei.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann