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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, I. Tertial, Kombi B

Termin Kombi B:
Freitag, 04.04.2025, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
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FG: Ablehnung eines IAB wegen Stromeigenverbrauchs von mehr als 10 %
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Hessische FG hat eine Klage auf Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags (vor dem Jahr 2022) mit der Begründung abgelehnt, der private Verbrauch des Stroms – hier: prognostiziert mit rd. 70 % - stehe der steuerlichen Förderung wegen Grenzwertüberschreitung von mehr als 10 % im Weg (Hessisches FG vom 26.09.2024, 4 K 202/23, EFG 2025, 184, nrkr.; derzeit unbekannt, ob eine BFH-Revision eingelegt wurde). Der Investitionsabzugsbetrag wurde wegen einer über 10 % hinausgehenden Privatnutzung der Photovoltaikanlage versagt.
Bei einem Eigenverbrauch des selbst produzierten Stroms von mehr als 10 % liegt auch bei einer Photovoltaikanlage eine schädliche außerbetriebliche Nutzung vor. Die gegenteilige Auffassung der Finanzverwaltung, wonach die Photovoltaikanlage durch die private Sachentnahme nicht schädlich außerbetrieblich genutzt werde, wird vom Hessischen FG ausdrücklich nicht übernommen (Rz. 27 ff.; entgegen: BMF-Schreiben vom 15.06.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001, BStBl. I 2022, 945, Rz. 44). RiFG Wackerbeck sieht diese FG-Rechtsprechung im Kontext der Fachliteratur (bspw. Kulosa/Schmidt, EStG, 43. Aufl. 2024, § 7g Rz. 23, m. w. N.).
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann