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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023

Termine:
Themenblock I
Freitag 13.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag 24.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Themenblock II
Freitag 20.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag 31.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Themenblock III
Freitag 27.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag 07.02.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Ganztag (Themenblöcke I- III)
Dienstag 14.02.2023 9 Uhr - 17 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 27.12.2022, Nr. 22 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Familienheimfahrten: Werbungskostenausschluss bei Zahlungen an den Arbeitgeber für die Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens
Der BFH beurteilt erstmalig, dass die Teilnahme an Kfz-Kosten bedeutungslos ist, wenn der Steuergesetzgeber festlegt, dass ein Werbungskostenabzug ausgeschlossen ist, soweit arbeitgeberseitig eine Pkw-Gestellung stattfindet. Die Finanzverwaltung hat sich dieser Auffassung nun angeschlossen (BFH vom 04.08.2022, VI R 35/20, BStBl. II 2022, 802; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0009 2022 0007).
Nutzt der Arbeitnehmer ein ihm von seinem Arbeitgeber auch zur außerdienstlichen Nutzung überlassenes Kfz für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, so scheidet ein Werbungskostenabzug auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer hierfür ein (i) Nutzungsentgelt leisten muss oder individuelle (ii) Kfz-Kosten zu tragen hat.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion