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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023

Termine:
Themenblock I
Freitag 13.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag 24.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Themenblock II
Freitag 20.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag 31.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Themenblock III
Freitag 27.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag 07.02.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Ganztag (Themenblöcke I- III)
Dienstag 14.02.2023 9 Uhr - 17 Uhr
Bis zum 31.10.2022 erhalten Sie einen Frühbucherrabatt.
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
EU: Zufallsgewinnbesteuerung in Europa und seinen einzelnen Mitgliedstaaten
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Mitgliedstaaten der EU haben im Sinne des „Robin-Hood-Prinzips“ gegen hohe Energiepreise einzelne Maßnahmen beschlossen, um (i) Zufallsgewinne oder (ii) Übermaßgewinne höher zu besteuern. Der Strompreis je Kilowattstunde orientiert sich an der teuersten Quelle, derzeit Gas. Eine Entkoppelung des Strom- vom Gaspreises konnte wohl keine Mehrheit finden.
Die einzelnen Maßnahmen im Überblick.
- Gewinn von Stromerzeugern wird auf 180 € pro Kilowattstunde begrenzt (Die Mitgliedstaaten können von diesem Grenzwert individuell abweichen!)
- Unternehmen, die Strom günstiger herstellen, führen somit den sog. Zufallsgewinn oder sog. Übermaßgewinn ab (Betroffene Unternehmen: Strom aus erneuerbaren Energien, Kernkraftwerken oder Braunkohle
- Energieunternehmen - Öl-, Kohle- und Gasunternehmen - sollen 33 % ihrer Übergewinne als Sozialabgabe abführen
- Empfänger dieser Geldabführungen sollen bedürftige Haushalte und Unternehmen sein
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion