Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die ersten Reformpläne werfen ihre Schatten voraus. Diesmal sind es die der EU-Kommission, welche das Mehrwertsteuersystem „europäischer“ machen will (vgl. BR-Drs. vom 4.10.2017, 660/17: „Unterrichtung durch die Europäische Kommission).
Ziel: Abgeschafft werden sollen vor allem nicht mehr zeitgemäße, auf Landesgrenze basierende Regelungen. Stattdessen sollen spätestes ab dem Jahr 2022 grenzübergreifende Mehrwertsteuerumsätze wie inländische Umsätze im Binnenmarkt behandelt werden.
Eckpfeiler: Änderungen sind insbesondere geplant bei
- Mehrsteuer-Identifikationsnummer
- Reihengeschäfte
- Konsignationslager (Call-off Stock)
- Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung
Ortsbestimmung: Es erfolgt eine Umstellung auf das Bestimmungslandprinzip.
Rechnung: Abstimmung und Vereinfachung der Anforderungen an die umsatzsteuerrechtliche Rechnung.
Betrugsbekämpfung: Zukünftig soll auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen Mehrwertsteuer erhoben werden.
Anlaufstelle: Um die steuerrechtlichen Pflichten als Unternehmen besser erfüllen zu können, soll eine zentrale Anlaufstelle in nationaler Sprache zur Erfüllung sämtlicher europäischer Pflichten in einem einzigen Online-Portal entstehen.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann