EU-Kommission: Reform des Mehrwertsteuersystems

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die ersten Reformpläne werfen ihre Schatten voraus. Diesmal sind es die der EU-Kommission, welche das Mehrwertsteuersystem „europäischer“ machen will (vgl. BR-Drs. vom 4.10.2017, 660/17: „Unterrichtung durch die Europäische Kommission).

Ziel: Abgeschafft werden sollen vor allem nicht mehr zeitgemäße, auf Landesgrenze basierende Regelungen. Stattdessen sollen spätestes ab dem Jahr 2022 grenzübergreifende Mehrwertsteuerumsätze wie inländische Umsätze im Binnenmarkt behandelt werden.

Eckpfeiler: Änderungen sind insbesondere geplant bei

  • Mehrsteuer-Identifikationsnummer
  • Reihengeschäfte
  • Konsignationslager (Call-off Stock)
  • Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung

Ortsbestimmung: Es erfolgt eine Umstellung auf das Bestimmungslandprinzip.

Rechnung: Abstimmung und Vereinfachung der Anforderungen an die umsatzsteuerrechtliche Rechnung.

Betrugsbekämpfung: Zukünftig soll auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen Mehrwertsteuer erhoben werden.

Anlaufstelle: Um die steuerrechtlichen Pflichten als Unternehmen besser erfüllen zu können, soll eine zentrale Anlaufstelle in nationaler Sprache zur Erfüllung sämtlicher europäischer Pflichten in einem einzigen Online-Portal entstehen.

 

Ihr Team zeitstaerken.de

StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann