Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Europäische Union (EU) verschärft die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen (vgl. Duttiné, BB, Heft 16, Editorial). Die deutschen Bundesländer sitzen bereits an einem Entwurf einer gesetzlichen Grundlage (vgl. NWB, Online-Nachricht, vom 9.3.2018).
Europäische Union
In Brüssel einigten sich die Finanzminister der EU-Staaten auf Vorschlag der EU-Kommission auf eine Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung durch Unternehmen. Berater wie Steuerberater, Buchhalter, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte – aber auch Mitarbeiter der Steuerabteilungen in Unternehmen – sind danach verpflichtet, ab 2020 als „möglicherweise aggressiv“ betrachtete Steuersparmodelle den Finanzbehörden zu melden. Kommen sie dem nicht nach, drohen empfindliche Strafen.
Bundesrepublik Deutschland
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben am 8.3.2018 Eckpunkte zur rechtlichen Ausgestaltung einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen beschlossen. Auf der Finanzministerkonferenz wurden u.a. folgende Eckpunkte besprochen (u. a. FinMin Schleswig-Holstein vom 8.3.2018)
- Die Anzeigepflicht soll grundsätzlich für den Ertragsteuerbereich (EStG, KStG, GewStG) greifen.
- Zudem ist aus Sicht der Länder auch die Einbeziehung des Erbschaft- und Schenkungsteuer- sowie des Grunderwerbsteuerbereichs zu prüfen.
- Die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen ergänzt die vorgesehene EU-Richtlinie.
- Der Aufbau der Vorschrift soll sich an ihr bzw. an der Umsetzung in das nationale Recht orientieren.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann