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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, IV. Quartal - Modul 2 / Kombi A

Termine Modul 2:
Mittwoch, 15.11.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 28.11.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 01.12.2023, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Gewerbesteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 07.09.2023, Nr. 17 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Gewerbesteuer.
Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Ablehnung einer teleologischen Reduktion bei Mitunternehmer-Kapitalkontenverzinsung
Der BFH hat eine offene Anwenderfrage beantwortet: Der Kürzungsausschluss ist auch dann anzuwenden, wenn der Sondervergütung beziehende Mitunternehmer/Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt (BFH vom 09.03.2023, IV R 25/20, BStBl. II 2023, 836; zeitstaerken.PLUS: CD 0450 0009 2023 0001).
Stehengelassene Gewinnanteile, die bei grundbesitzenden Personenhandelsgesellschaften auf einem Gesellschafter-Darlehenskonto angesammelt werden und einer gesellschaftsvertraglichen Verzinsung unterliegen, sind gewerbesteuerbelastet, weil die erweiterte Gewerbesteuerkürzung diese nicht umschließt.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann