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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog I/2021 - Modul 1 - für Mitarbeiter, Steuerfachangestellte, Fachwirt - alle Termine!

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Bewertungsgesetz
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 11.12.2020, Nr. 18, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich des Bewertungsgesetzes.
Ertragswertverfahren: Ansatz der üblichen Miete als Rohertrag
Der für die Bewertung im Ertragswertverfahren maßgebliche Rohertrag eines bebauten Grundstücks ist grundsätzlich das Entgelt, das für die Benutzung nach den vertraglichen Vereinbarungen als Miete zu zahlen ist (BFH vom 5.12.2019, II R 41/14, BStBl. II 2020, 741; zeitstaerken.PLUS: CD 0200 0186 2020 0001).
Eine vertraglich vereinbarte Miete kann nicht mehr als üblich angesehen werden, wenn sie mehr als 20 % niedriger ist als der unterste Wert der Spanne des verwendeten Mietspiegels. Es ist bei der Ermittlung des Rohertrags die übliche Miete anzusetzen.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer