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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, III. Quartal - Modul 1 / Kombi A

Termine Modul 1:
Dienstag, 31.08.2021 10.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch, 15.09.2021 10.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag, 23.09.2021 10.00 – 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 17.09.2021, 9.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung - Umsatzsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 11.06.2021, Nr. 9 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.
Ermäßigter Steuersatz: „Wiesnbrezn“ in Festzelten auf dem Oktoberfest (Mitbenutzungsrecht an Verzehrvorrichtungen Dritter)
Die Abgabe von Brezeln („Wiesnbrezn“) in Festzelten durch einen vom Festzeltbetreiber personenverschiedenen Unternehmer unterliegt dem ermäßigten Steuersatz (BFH vom 3.8.2017, V R 15/17, BStBl. II 2021, 403; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0012 2017 0003).
Die Infrastruktur der Festzeltbetreiber kann dem (personenverschiedenen) Brezelverkäufer nicht zugerechnet werden, so dass ein Verkauf von Speisen als Lieferung vorliegt.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer