Ermäßigter Steuersatz: Legen eines Hauswasseranschlusses

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, II. Quartal - Modul 2 / Kombi A

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung - Umsatzsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 22.03.2021, Nr. 5, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.


Ermäßigter Steuersatz: Legen eines Hauswasseranschlusses
Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist auch dann als „Lieferung von Wasser“ anzusehen, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert (BFH vom 07.02.2018, XI R 17/17, BStBl. II 2021, 241; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0012 2018 0004).

Das Legen eines Hauswasseranschlusses unterliegt somit als „Lieferung von Wasser“ dem ermäßigten Steuersatz (7 %).


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer